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세상만사

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by 이덕휴-dhleepaul 2023. 2. 20.

 

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Der Index der verbotenen Bücher - The Art and Popular Culture Encyclopedia

From The Art and Popular Culture Encyclopedia {{Template}} Der Index der verbotenen Bücher (1883-1885) is a two-volume book on forbidden books by Franz Heinrich Reusch. Full text (first volume) DER INDEX DER VERBOTENEN BÜCHER. EIN BEITRAG ZUR KIRCHEN- UN

www.artandpopularculture.com

 Der Index der verbotenen Bücher (1883-1885)는 프란츠 하인리히 로이쉬 금지 된 책에 관한 두 권의 책입니다.

인덱스 금지 된 책. 하나의 기여 교회와 문학사 보낸 사람 하인리히 로이쉬 박사님, 본 대학교 교수 .

 

첫 번째 볼륨.

• BONN VERLAG VON MAX COHEN & SOHN (FR. COHEN ) 1883 . Das Recht der Uebersetzung behalten sich Verfasser und Verleger vor. Vorwort. Die Aufgabe, welche ich mir bei diesem Werke gesetzt, ist in dem einleitenden Paragraphen ausführlich charakterisirt. In dem vorliegenden Bande geben die grösser gedruckten Par tieen eine zusammenhangende Uebersicht der Entwicklung der kirchlichen Gesetzgebung bezüglich des Bücherwesens bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. In kleinerm Druck ist die Begrün dung und weitere Ausführung dieser Skizze beigefügt. Auch diese kleiner gedruckten Partieen sind , wie ich glaube, zum grössten Theile für einen weitern Leserkreis verständlich und interessant; von einigen aber verkenne ich selbst nicht, dass die darin zusammengestellten Einzelheiten vorwiegend nur für solche ein Interesse haben , die sich mit literar- oder re formationsgeschichtlichen Studien beschäftigen . Es gilt dieses namentlich von einem Theile der kleiner gedruckten Partieen der $8 3. 10–12. 14-16. 22-25. 40 und 50 ( S. 518-527) . Ich habe diese Details nicht unterdrücken zu dürfen geglaubt, einerseits weil durch sie der Index in der S. 4 angedeuteten Weise für die Literaturgeschichte nutzbar gemacht wird, ander seits und hauptsächlich darum , weil die in den grösser ge druckten Partieen über die Entstehung der einzelnen Indices und ihr Verhältniss zu einander vorgetragenen Sätze grossen theils so neu sind und theilweise so auffallend klingen, dass ich eine jeden Widerspruch ausschliessende Begründung derselben geben zu müssen glaubte. Wenn es mir gelungen ist, eine genauere Geschichte der Entstehung des Römischen Index und damit eine zuverlässigere Grundlage für die Würdigung desselben zu liefern als meine Vorgänger, so bat das seinen Grund hauptsächlich darin, dass es mir möglich gewesen ist und dass ich mich die Mühe nicht 0513 TIL JUL 25/913 300021 V. IV Vorwort. habe verdriessen lassen, fast sämmtliche Indices des 16. Jahr hunderts einzeln genau zu untersuchen und mit einander und mit den Werken von Gesner, Frisius u . a. und den Messcatalogen zu vergleichen . Die einzigen Indices von einiger Bedeutung, die ich nicht zu Gesicht bekommen, sind der Pariser von 1556 ( S. 148) und der nicht publicirte Clemens' VIII. von 1593 ( S. 532). Wer diese benutzen kann, wird meine Darstellung vielleicht in einigen Punkten vervollständigen , aber schwerlich in einem wichtigen Punkte berichtigen können . Dass ich fast sämmtliche Indices des 16. Jahrhunderts, auch die nur noch in wenigen Exemplaren existirenden , und manche andere seltene Bücher habe benutzen können, dafür habe ich den Vorständen der beiden Münchener und mehrerer anderen deutschen und ausländischen Bibliotheken meinen herz lichen Dank auszusprechen. Auch Freunde und Collegen haben mich durch Beantwortung von Anfragen und durch Mittheilung von Notizen aus Büchern und Archivalien unterstützt. Vor allem muss ich die Förderung. dankend erwähnen , welche mein hochverehrter Lehrer Döllinger durch Mittheilung seiner Col lectanea zur Geschichte des Index, durch Nachweisen und Leihen seltener Bücher und namentlich während meines wicderholten längern Aufenthalts in München fast täglich durch mündliche Belehrung meiner Arbeit hat zu Theil werden lassen . Das Material für die Geschichte des Index bis zur Gegen wart babe ich bereits fast vollständig gesammelt und geordnet und theilweise schon bearbeitet, so dass hoffentlich in einem Jahre der zweite Band wird erscheinen können . Bonn im September 1883 . Reusch. Inhalt. . Seite 1. Einleitung 1 2. Bücherverbote in der alten Kirche 8 3. Bücherverbote im Mittelalter 14 4. Das Verbot des Talmud und anderer jüdischer Bücher 45 5. Verordnungen über Bücherwesen aus der Zeit von Erfin dung der Buchdruckerkunst bis zum Beginne der Re formation 53 6. Bücherverbote aus derselben Zeit 58 7. Die ersten päpstlichen Erlasse gegen die Schriften der Reformatoren 65 8. Die Bulla Coenae Domini 71 9. Verordnungen über Bücherwesen in Deutschland 1521 -- 1555 . 80 10. Verordnungen über Bücherwesen und Verzeichnisse ver botener Bücher in England 1526--1555 . 87 11. Verordnungen über Bücherwesen in den Niederlanden . Bücherverbote Karls V. 1521-1550 . 98 12. Die Löwener Indices von 1546 und 1550 113 13. Verordnungen der Kölnischen Synoden von 1549 und 1550 . 128 11. Verordnungen über Bücherwesen und Bücherverbote in Spanien 1521-1551 . Der erste Index des Valdés . 131 15. Verordnungen über Bücherwesen und Bücherverbote in Frankreich 1521--1551 140 16. Indices der Sorbonne 1543--155 ) . Index des Inquisitors Bécanis von Toulouse 146 17. Die Errichtung der Römischen Inquisition 1542 169 18. Strengere Durchführung der Bestimmungen über verbotene Bücher in päpstlichen Verordnungen seit 1550 179 19. Der Index des Senates von Lucca vom J. 1545 . 190 20. Verhandlungen auf dem Trienter Concil 1546 194 21. Der zweite Index des General- Inquisitors Valdés 1554 199 22. Der Index des päpstlichen Nuncius Casa, Venedig 1549 204 23. Die Indices von Florenz 1552, Mailand und Venedig 1554 214 24. Der Löwener Index vom J. 1558 248 25. Der Index Pauls IV. . 258 . VI Inhalt. Seite 294 300 312 321 330 342 347 355 von 367 373 386 396 401 404 . 26. Aufnahme des Index Pauls IV. Edict des General- Inqui sitors Card . Ghislieri vom J. 1561 27. Der Index des spanischen General- Inquisitors Valdés vom J. 1559. . 28. Verhandlungen auf dem Trienter Concil 1562. 1563 29. Der Index Pius' IV. vom J. 1564 30. Die Regeln des Trienter Index 31. Reception des sog. Trienter Index 32. Erasmus im Index . 33. Erasmianer im Index . 34. Nicolaus von Clémanges, Savonarola und Geiler Kaisersperg 35 , Italienische Reformationsliteratur 36. Nichttheologische italienische Schriften 37. Das Consilium de emendanda Ecclesia . Italienische Theo logen im Index 38. Verordnungen über Bücherwesen in Belgien 1560-1570 39. Der Lütticher Index von 1569 40. Die Antwerpener Appendix zum Trienter Index von 1570 41. Der Antwerpener Index expurgatorius von 1571 12. Errichtung der Index - Congregation 43. Pius V. und Gregor XIII . . 44. Der Inquisitionsprocess gegen den Erzbischof Carranza 45. Verordnungen über Bücherwesen in Baiern 1561 --1579 . 46. Der Münchener Index vom J. 1582. . 47. Der portugiesische Index vom J. 1581 . 48. Die Indices des spanischen General-Inquisitors Quiroga von 1583 und 1584 . 49. Das Enchiridion ecclesiasticum des F. Gregorius Capucci nus von 1588 . 50. Der Index Sixtus' V. vom J. 1590 51. Der Index Clemens' VIII. vom J. 1596 52. Die Instruction Clemens' VIII . 53. Reception des Index Clemens' VIII. 54. Der Index expurgatorius des J. M. Brasichellensis 55. Katholische Schriftsteller im Index Clemens' VIII. 56. Italienische reformatorische Schriften im Index Clemens' VIII.. . 57. Verbote spanischer Bücher 58. Protestantische Censur im 16. Jahrhundert 59. Schluss Berichtungen und Nachträge Register 423 429 135 455 466 472 481 490 498 501 532 539 543 549 560 580 583 595 598 603 606 . Uebersicht der besprochenen Indices. I. Verzeichnisse yon verbotenen Büchern : 1. in England 1526 – 1555, S. 87. 2. in Edicten Karls V. 1524-1540, S. 111 . 3. von der Kölner Synode 1549, S. 128. 4. von der Sorbonne 1543 , S. 146. 5. in Lucca 1545, S. 190. 6. von dem Inquisitor Bécanis, S. 167. II . Catalogi librorum prohibitorum : 1. Löwener 1546 , 1550 und 1558, S. 113. 248. 2. Löwener 1550 mit Zusätzen der spanischen Inquisition 1551 , S. 131 . 3. Pariser 1544, 1547, 1551 und 1556, S. 147 . 4. von Giov. della Casa, Venedig 1549, S. 204. 5. von G. A. Arcimboldi , Mailand 1554, S. 215 . 6. von der Inquisition zu Venedig 1554 , S. 219. 7. von Ferd. Valdés 1559. III. Indices librorum prohibitorum : 1. yon Paul IV. 1557 und 1559 und Abdrücke desselben 1559—1560, S. 258. 2. von Pius IV. 1564 ( Trienter Index ) , S. 320. Abdrücke desselben 1564—1593, S. 342. Uebersetzung desselben : Catalogue ... Rheims, 1573, S. 343 . 3. Trienter Index mit Zusätzen : a. München 1569, S. 466. b. Lüttich 1569, S. 404. c. cum Appendice, Antwerpen 1570, S. 405 . d. mit Catalogo dos livros etc. Lissabon 1581 , S. 481 . e. München 1582, S. 472. 4. von Quiroga 1583, S. 490. 5. von Sixtus V. 1590, S. 501 . 6. von Clemens VIII. 1596, S. 532. Abdrücke desselben 1596-1603, S. 543 . Abdruck cum Appendice, Venedig 1766, S. 547 . IV. Indices expurgatorii: 1. Antwerpen 1571 , S. 423. 2. Lissabon 1581 , s . 0. III, 3, d . VIII Uebersicht der besprochenen Indices. 3. von Quiroga 1584, S. 490. 4. von J. M. Brasichellensis 1607 , S. 549 . 5. kleinere Indices expurgatorii : a . Censura generalis über Bibelausgaben, Pinciae 1554 (Ve nedig 1562) . S. 199. b. Censura in glossas et additiones juris canonici , Rom 1572 (Köln 1572 ), S. 440. c . Censura in notas marginales etc. Rom 1573, S. 441 . d . Index expurg . in libros Henrici Harphii, Paris 1599 , S. 310 . e. Censura in omnes additiones Caroli Molinaei, Rom 1602, S. 443. V. Private Indices : 1. Enchiridion ( Institutiones ) Gregorii Capuccini, Ven . 1588. 1597, S. 498. 2. Index generalis von Thomas James, Oxford 1627, S. 4 . VI. Verzeichnisse empfohlener oder erlaubter Bücher : 1. Löwener 1546 und 1550, S. 115. 116 . 2. Kölner 1550, S. 129 . 3. Münchener 1566 und 1569, S. 466 . 4. Mainzer Index librorum (katholischer Messcatalog) 1606 ff., S. 479. Die wichtigsten Schriften über den Index. Gretser, Jac., S. J., De jure et more prohibendi, expurgandi et abo lendi libros haereticos et noxios. Ingolst. 1603. 4. Supple mentum duplex pro duobus libris de jure etc. 1604. Beide abgedr. in Opera, Ratisb. 1734, T. 13, p. 1 . Raynaud, Theophilus, S. J. , Erotemata de malis ac bonis libris de que justa aut injusta eorum confixione. Lugd. 1653. Von demselben : Petri a Valle Clausa De immunitate authorum Cyriacorum a censura , Lugd. 1662, abgedr. in der Ent gegnung von Jo. Casalas, 0. P., Candor lilii s. Ordo Praedica torum a calumniis Petri a Valle Clausa vindicatus. Par. 1664. Francus, Daniel, Disquisitio academica de papistarum Indicibus li brorum prohibendorum et expurgandorum . Lipsiae 1684. 4 . Schoettgen, Christianus, Commentationes de Indicibus librorum pro hibitorum et expurgandorum eorumque naevis. Dresdae 1732-35. 4. Thesaurus bibliographicus ex Indicibus librorum prohibitorum et ex purgandorum . Pensum I -VIII. Dresdae ( 1742 ?) -1747 . 4. Seabra Silvius, Jos.de, Deductio chronologica et analytica . . . lati nitate donavit Ant. Pereria Figueredus. Olisipone 1771. Fritsch, Bern ., Dissertationes de censura librorum et propositionum in negotiis religionis . Vratisl . 1775. 4. Zaccaria s . S. 3. Peignot, G., Dictionnaire critique, litteraire et bibliographique des principaux livres condamnés au fen , supprimés ou censurés. Paris 1806. 2 vol. 8 . Mendham s. S. 3. 1836 ist ein Supplement und 1844 eine Third Edition erschienen. Beide waren mir nicht zugänglich. Heymans, A. , De ecclesiastica librorum aliorumque scriptorum in Belgio probibitione disquisitio. Brux. 1849. 8. Hoffmann, F. L., Des Index prohibitifs et expurgatoires, in dem Annuaire de la Bibliothèque Royale de Belgique par le Baron de Reiffenberg, Année X. ( 1849) . Vgl . Bulletin du Bibliophile Belge, Tom . XIII ( 2. Serie, Tom. IV, 1857) , p. 145. X Die wichtigsten Schriften über den Index. Fessler, Jos. , Das kirchliche Bücherverbot. Wien 1858. Abge druckt in der Sammlung vermischter Schriften. Freib. 1869 ( S. 125-183 : Censur und Index) . Petzholdt, J. , Bibliotheca bibliographica, 1866, gibt S. 133 ein reich haltigeres, aber viele unbedeutende und antiquirte Schriften enthaltendes Verzeichniss der Literatur über den Index, und S. 136 ein chronologisches Verzeichniss der Indices . Vgl. dazu Reusch, Die Indices librorum prohibitorum et expur gandorum des 16. Jahrhunderts, im N. Anzeiger für Biblio graphie 1880, H. 8. 9 . Erklärung einiger Abkürzungen. Alex. = Index Alexanders VII. 1664 ; s. S. 1 . Antw . App. = Antwerpener Appendix zum Trienter Index 1570 ; s . S. 405. Antw. Exp. Antwerpener Index expurgatorius 1571 ; s . S. 423. Ben. = Index Benedicts XIV. 1758 ; 8. S. 2. Bras. Index expurgatorius des J. M. Brasichellensis ; s . S. 549 . Liss. 81 und 1624 = Lissaboner Index von 1581 (s . S. 481 ) nnd von 1624 (s. S. 2) . Lov. 46. 50. 58 = Löwener Index von 1546, 1550 ( s . S. 113) und 1558 (s . S. 248) . Med. = Mailänder Index von 1554 ; s. S. 214. Mon. = Münchener Index von 1582; 8. S. 472. P. = Index Pauls IV.; 8. S. 258. Par. 43. 44. 51 = Pariser Index von 1543, 1544, 1551 ; s . S. 146. Q. Index Quiroga's 1583. 1584 ; s. S. 490. Sand. = Index Sandovals 1612 ; s. S. 2. Sot. = Index Sotomayors 1640 ; s. S. 2. Tr. = Index Pius’ IV. von 1564 (Trienter Index) ; 8. S. 321 . V. 51. 54. 59. = Index des Valdes von 1551 ( S. 131 ) , 1554 (S. 199) , 1559 ( S. 300 ). Ven. = Venetianischer Index von 1554 ; s. S. 214. d. c. = donec corrigatur ( S. 3) . Die mit * bezeichneten Indices (und sonstigen Bücher) habe ich selbst in Händen gehabt. Bei den besonders seltenen Indices ist die Biblio thek angegeben, wo ich sie gefunden. A. D. B. = Allgemeine Deutsche Biographie. A. J. P. = Analecta Juris Pontificii, Rom 1855 ff. Albit. = Albitius, De inconstantia s . S. 434. Arg. = C. du Plessis d'Argentré, Collectio judiciorum de novis erroribus, Paris 1755. Archiv ( für Geschichte) des Deutschen ) Buchh (andels). XII Erklärung einiger Abkürzungen. Baumg. (S. J. Baumgarten ), Nachrichten von einer hallischen Bibliothek 1748-52. Bocca, Catalogo ( No. 12) di libri di novatori e riformatori, Rom 1879. Bull. = Bullarium Romanum , wenn nichts anderes bemerkt wird, die Luxemburger Ausgabe. Clement, D. , Bibliothèque curieuse 1750—60. Dommer, A. v. , Autotypen der Reformationszeit, Hamb. 1881 . Eym. = Nic. Eymerici Directorium, s. S. 4. Fontanini , G. , Bibliotheca della eloquenza italiana con le annotazioni del S. Apostolo Zeno. Parma 1804. F. S. = Forgesetzte Sammlung ; s . u. U. N. Freytag, Fr. G. , Anal(ecta literaria 1750) ; Apparatus literarius 1752—55) . Fris. = Bibliotheca instituta et collecta primum a Conr. Gesnero ... amplificata per Joh. Jac. Frisium. Tiguri 1583. G. = Bibliotheca universalis authore Conrado Gesnero. Tig. 1545. GA. Appendix Bibliothecae Gesneri. Tig. 1555. GP. = Partitiones theologicae, Pandectarum universalium Conradi Ges neri liber ultimus. Tig. 1549. Guicciardini, Catalogo della Collezione Guicciardiniana. K.-L. Freiburger Kirchenlexicon ( die beiden ersten Bände nach der 2. Auflage). Kuczynski = Thesaurus libellorum historiam reformationis illustrantium. Lpz. , T. 0. Weigel 1870. Lutz. Bern. Lutzenburgii Catalogus haereticorum ; S. 14. Nic. Nicéron Memoires (die französische Ausgabe, wenn nicht die deutsche ausdrücklich angegeben wird) . Nund. 64 = Frankfurter Messcatalog von 1564 u. s. w. , S. 410. Placcius, Vinc. , Theatrum anonymorum Hamb. 1708. R.-E. = Realencyclopaedie für prot. Theol. 2. Aufl. Rosenthal, Antiquarische Cataloge. Schelh . = Schelhorn , Amoenitates) lit( erariae); Amoenitates) hist(oriae eccl. ) ; Samml(ung) für Geschichte ) ; Erg ( ötzlichkeiten ). U. N. = Unschuldige Nachrichten von alten und neuen theol. Sachen 1702—20, dann Fortgesetzte Sammlung 1720—50, Neue Beiträge u . 8. W. 1751-61 . Weller, E., Repertorium typographicum . Nördl. 1864. Supplement 1874.. 1. Einleitung. Im J. 1559 unter Paul IV. erschien zu Rom ein „ Ver zeichniss von Schriftstellern und Büchern , Index autorum et librorum , – vor denen die Römische und allgemeine Inqui sition unter Androhung von Censuren und Strafen allen Christen sich zu hüten gebietet.“ Das Verzeichniss ist alphabetisch ge ordnet, aber so dass bei den einzelnen Buchstaben zuerst die Schriftsteller verzeichnet werden, deren sämmtliche Werke als verboten angesehen werden sollten, – seitdem gewöbnlich Auc tores primae classis genannt, dann einzelne mit den Namen ihrer Verfasser erschienene, zuletzt anonyme Schriften. Von einer Commission des Trienter Concils wurde in den Jahren 1562–63 dieser Index tiberarbeitet und zehn allgemeine Verordnungen über Bücherwesen, die sog. Regulae Indicis, beigefügt. Dieser neue Index, gewöhnlich der Trienter genannt, wurde als Index librorum prohibitorum 1564 von Pius IV. publicirt. Eine be deutend vermehrte und theilweise modificirte Ausgabe desselben wurde 1590 unter Sixtus V. gedruckt, nach dem Tode des Papstes ( 27. Aug. 1590) aber unterdrückt und 1596 unter Clemens VIII . durch eine andere ersetzt, in welcher der Index Pius' IV . un verändert reproducirt, aber den drei Classen desselben bei den einzelnen Buchstaben eine Appendix beigefügt wurde, deren Inhalt grösstentheils aus dem Index Sixtus V. entnommen ist. Seitdem sind zu Rom von Zeit zu Zeit neue Ausgaben publicirt worden, im Ganzen etwa 40, in welchen die mittlerweile durch päpstliche oder Decrete der Index-Congre gation, der Inquisition oder anderer Congregationen verbotenen Bücher beigefügt wurden. Unter diesen späteren Ausgaben sind besonders bemerkenswerth die von Alexander VII. 1664 publi Reusch , Index. 1 2 Einleitung. cirte, in welcher die drei Classen in ein einziges Alphabet ver einigt wurden , eine Einrichtung. welche in allen folgenden Ausgaben beibehalten wurde, - und die von Benedict XIV. vom J. 1758, in welcher die zahllosen Fehler und Ungenauig keiten der früheren Ausgaben grossentheils verbessert und neue allgemeine Verordnungen über das Bücherwesen beigefiigt wurden . Ausserhalb Roms erschienen mehrere Abdrücke des Index Pius' IV. , einige derselben mit selbständigen Vermehrungen. Von letzteren sind besonders die zu Antwerpen 1570, zu Lis sabon 1581 und zu München 1582 erschienenen Ausgaben zu nennen , deren Zusätze grösstentheils von Sixtus V. und Clemens VIII. in den Römischen Index aufgenommen wurden. Die nach der Publication des Index Clemens' VIII. ausserhalb Roms erschie nenen Ausgaben, deren Zahl hundert tibersteigt, sind mit wenigen Ausnahmen einfache Abdrücke der Römischen Ausgaben. Unabhängig von den Römischen Indices, wenn auch zum grossen Theile inhaltlich mit ihnen übereinstimmend, sind die von der spanischen Inquisition vom J. 1551 bis zum J. 1844 publicirten Indices . Die ersten und für die Vergleichung mit den Römischen Indices wichtigsten sind die von den General inquisitoren Valdés ( 1551 und 1559) , Quiroga ( 1583) und San doval ( 1594 ) herausgegebenen ; von den späteren ist der von Soto mayor ( 1640) der wichtigste. Eine ähnliche Stellung gegenüber den Römischen Indices, wie die spanischen, nimmt der portu giesische vom J. 1624 ein. Vor dem ersten päpstlichen Index vom J. 1559 wurden mehrere Verzeichnisse von verbotenen Büchern, nicht unter dem Namen Index, sondern Catalog, ausserhalb Roms pub licirt, namentlich von der Löwener Universität 1546 , 1550 und 1558, von der Pariser Sorbonne 1544, 1547 und 1551 , von dem päpstlichen Legaten Giovanni della Casa zu Venedig 1549, von dem Erzbischof Arcimboldi zu Mailand 1554 und von der Vene tianischen Inquisition 1554. Kleinere Verzeichnisse von ver botenen Büchern kommen noch früher vor, namentlich in Belgien in Erlassen Karls V. und in England unter Heinrich VIII. , ein zelne Bücherverbote ' noch früher, auch schon in der Zeit vor der Reformation und vor der Erfindung der Buchdruckerkunst bis in das 4. Jahrhundert binauf. Einleitung 3 In dem Index Pius' IV. und in den folgenden werden manche Bücher nicht unbedingt verboten , sondern mit Formeln wie „ donec corrigatur“ oder dergleichen, d. b . der Gebrauch der Bücher wird gestattet unter der Bedingung, dass einzelne Stellen in den vorhandenen Ausgaben getilgt oder mit der Feder cor rigirt, in neuen Abdrücken weggelassen oder modificirt, dass die Bücher, wie der technische Ausdruck lautet , expurgirt werden . Bücher, in denen die Expurgationen für mehr oder weniger viele Bücher angegeben werden, heissen , im Unterschiede von den Indices librorum prohibitorum oder prohibitorii, Indices expur gatorii . In Rom ist , abgesehen von Expurgationen einzelner Bücher, nur ein einziger Index expurgatorius erschienen, im J. 1607, von dem Magister Sacri Palatii Giovanni Maria da Bri sighella ( Brasichellensis) bearbeitet. Vorher erschien ein im Auftrage des Herzogs von Alba ausgearbeiteter Index expurga torius zu Antwerpen 1571. Der spanische Generalinquisitor Qui roga liess seinem Index librorum prohibitorum vom J. 1583 im nächsten Jahre einen Index librorum expurgatorum folgen. Die späteren spanischen Indices heissen alle Index librorum prohi bitorum et expurgatorum . Auch die beiden portugiesischen In dices sind beides. Manche Schriftsteller, namentlich französische, nennen alle Indices, welche bedingte und unbedingte Bücherverbote enthalten , pamentlich die Römischen Indices librorum prohibitorum , im Gegensatze zu anderen Indices , z. B. bibliographischen Bücher verzeichnissen, Index expurgatorius. Der gewöhnliche und rich tige Sprachgebrach ist aber, diesen Namen auf die Indices librorum ( prohibitorum et) expurgatorum zu beschränken und also die Römischen Indices mit Ausnahme des von Brisighella und die ihnen ähnlichen Index librorum prohibitorum oder kurzweg Index zu nennen. Es gibt viele Bücher, welche von den kirchlichen Bücherver boten überhaupt und speciell von den Indices handeln, meist im pole mischen oder apologetischen Interesse. Die umfangreichsten und bedeutendsten darunter sind die von dem italienischen Jesuiten Francescantonio Zaccaria zu Rom 1777 veröffentlichte ,, Storia polemica delle proibizioni de' libri“ , und das Buch des angli canischen Geistlichen Joseph Mendham : ,,The Literary Policy 4 Einleitung of the Church of Rome exhibited in an account of her damna tory Catalogues or Indexes , both prohibitory and expurgatory“ , London 1826, 2. Auflage 1830. In dem Buche von Zaccaria ist die Polemik gegen die Tadler der kirchlichen, speciell der Römischen Bücherverbote das Vorwiegende; die geschichtliche Darstellung ist bezüglich der ältern Zeit am eingehendsten , bezüglich der Indices vielfach lückenhaft. Mendhams Buch ist hinsichtlich der Bibliographie der Indices fast vollständig und durchgängig zuverlässig : er bat die meisten wichtigen Indices selbst in Händen gehabt und beschreibt sie im allgemeinen genau und in guter über sichtlicher Ordnung. Aber neben dieser äussern Geschichte der Indices tritt die innere , das Eingehen auf den Inhalt derselben und die Charakteristik der verbotenen Bücher, sehr zurück. Und doch ist dieses, freilich der schwierigere, aber auch der wich tigere und interessantere Theil der Aufgabe einer Geschichte des Index. Es ist zwar eine starke Uebertreibung und Einseitig keit, wenn Thomas James 1 ) meint, man könne aus den Indices die werthvollen Bücher kennen lernen ; aber das darf man sagen : sehr viele in den Indices stehenden Bücher gehören zu den in irgend einer Hinsicht, und grösstentheils nicht bloss wegen ihrer cum 1 ) Index Generalis Librorum prohibitorum a Pontificiis una Editionibus expurgatis vel expurgandis juxta seriem literarum et triplicem classem . In usum Bibliothecae Bodleianae, et Curatoribus ejusdem specia liter designatus. Per Tho. James, S. Theol . D .... Oxoniae 1627. James sagt in der Vorrede, sein Buch solle den Gelehrten, speciell den Curatoren der Bodleyanischen Bibliothek ans Herz legen , die im Index stehenden Bücher und Ausgaben zu beachten, aufzubewahren und vor kommenden Falls anzuschaffen, da die Bücher durchgängig werthvoll, namentlich aber die ( nicht expurgirten ) Ausgaben werthvoller seien als die späteren ( expurgirten) . Speciell von den Indices expurgatorii sagt der anglicanische Bischof Barlow : „ Es sind sehr gute Nachschlagebücher, mit deren Hülfe wir leicht finden können, was die darin verzeichneten Schrift steller den Papisten Unangenehmes gesagt haben . Man braucht nur einen solchen Index nachzuschlagen , um die Stellen nach Buch , Capitel und Zeile angegeben zu finden, wo gegen irgend einen Irrthum oder Aberglauben Roms gesprochen wird, so dass derjenige, welcher solche Indices besitzt, wenn er nicht faul oder unwissend ist , um Zeugnisse gegen Rom nicht in Verlegenheit sein kann" . Mendham p. 5 . Einleitung 5 Seltenheit interessanten Büchern, und eine Geschichte des Index , welche auch auf den Inhalt desselben eingeht, liefert einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Literaturgeschichte, und zwar nicht bloss, wenn auch vorwiegend zur theologischen Literaturge schichte. Was die protestantisch - theologische Literatur betrifft, so bestimmt zwar die zweite Regel des sog. Trienter Index, die noch heute in Kraft ist, dass alle Schriften von häre. tischen Verfassern, welche ex professo über religiöse Dinge handeln, selbst wenn sie nicht ausdrücklich im Index stehen , verboten sind, und die Geschichte des Index hat in dieser Hin sicht nur zu zeigen , mit welcher Consequenz oder vielmehr niit welcher Inconsequenz und Ungeschicklichkeit diese Regel von den Herausgebern der Indices durchgeführt worden ist . Es sind aber von Anfang an nicht nur auch viele Schriften von häre tischen Verfassern, welche nicht ex professo über religiöse Dinge handeln , sondern auch viele Schriften von katholischen Ver fassern in den Index gesetzt worden, und seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts tritt das Verbieten von protestantisch-theolo gischen Schriften gegenüber dem Verbieten von Schriften der beiden genannten Kategorieen in den Hintergrund und greift die Index- Congregation , theils durch die von ihr selbst ausge henden Verbote, theils durch das Einregistriren der von den Päpsten oder von der Inquisition erlassenen Verbote, in die zahl reichen und wichtigen , die Lehre und die Verfassung der katho lischen Kirche und ihr Verhältniss zu den anderen Confessionen und zur Staatsgewalt betreffenden Streitigkeiten innerhalb der katholischen Kirche mächtig ein , so dass sich die Geschichte des Index seit dem Anfange des 17. Jahrhunderts zu einer Ge schichte dieser Streitigkeiten, so weit sie sich in der Literatur abspiegeln, gestaltet. Es übersteigt freilich die Kräfte Eines Mannes, alle im Index, auch nur alle im Römischen Index stehenden Bücher zu charakteri siren ; es ist schon unmöglich, sie alle zu Gesicht zu bekommen, auch nicht wohl für einen einzelnen möglich, alle zugänglichen auch nur zu durchblättern. Aber das ist möglich , - und das ist der mühevollste Theil meiner Jahre langen Vorarbeiten gewesen, auf Grund eigener Anschauung oder zuverlässiger Berichte, 6 Einleitung letzterer gibt es viele, aber sie finden sich in vielen Büchern , oft an schwer auffindbaren Stellen zerstreut, die wichtigsten im Index stehenden Bücher und eine erkleckliche Anzahl der an sich weniger wichtigen, theilweise an sich ganz unbedeu tenden, genau genug kennen zu lernen , um die Gesichtspunkte angeben zu können, welche bei den Verboten massgebend ge wesen sind, und die sonstige Literatur vollständig genug kennen zu lernen , um nachweisen zu können, welchen Einfluss die Ver bote auf die Entwicklung derselben geübt haben, ein Einfluss, der bedeutender gewesen ist, als man ohne eine specielle Kennt niss der Geschichte des Index anzunehmen geneigt sein dürfte . In der Geschichte des Index sind nach dem Gesagten zwei Hauptperioden zu unterscheiden : in der ersten , die bis zur Voll endung des sog. Trienter Index mit seinen Appendices, also bis zum Ende des 16. Jahrhunderts geht, tritt die Bekämpfung der Reformation in den Vordergrund ; in der zweiten handelt es sich vorwiegend um die innerkirchlichen Bewegungen. In dieser zweiten Periode bildet der Index Benedicts XIV. vom J. 1758 einen Incidenzpunkt. Wenn es sich in einer Geschichte des Index auch vor zugsweise um den Römischen Index handelt, so ist doch nament lich in der ersten Periode eine eingehendere Besprechung der ausserhalb Roms erschienenen Indices schon darum nicht zu umgehen, weil manche von diesen auf die Gestaltung des Rö mischen einen bedeutenden Einfluss geübt haben. Es wird sich zeigen, dass die Römischen Indices des 16. Jahrhunderts ihrem Hauptinhalte nach nur Compilationen, theilweise recht unge schickte Compilationen anderer Indices sind. So wird die Frage, warum ein Buch im Römischen Index stehe , vielfach durch die andere Frage ersetzt werden müssen , warum es in einem Löwener oder einem spanischen oder einem andern Index stehe, aus welchem die Compilatoren des Römischen den Titel abge schrieben ; ja in manchen Fällen wird sich nur durch ein Zurück gehen auf die von diesen Compilatoren benutzten Quellen die Frage beantworten lassen, welches Buch denn eigentlich ge meint sei. Ein Zurückgehen auf die Quellen und Hülfsmittel, die bei der Ausarbeitung der Römischen und der ihnen zu Grunde Einleitung 7 liegenden Indices benutzt wurden , wird denn auch das anschei nend so schwierige Problem , welches die mehr als tausend Namen enthaltende erste Klasse des Römischen Index darbietet, sehr vereinfachen. Der grösste Theil dieser vielen Namen steht einfach darum in der ersten Classe, weil nicht gerade alle, aber doch die meisten Leute - Männer darf ich nicht sagen , denn es sind auch ein paar Frauen darunter, - in die erste Classe eingereiht worden sind , die in den verschiedenen Ausgaben des grossen bibliographischen Werkes von Conrad Gesner oder in Frankfurter Messkatalogen als protestantische Schriftsteller, vielfach nur als Verfasser einiger Predigten, einer Dissertation oder einer andern ephemeren Production, verzeichnet sind oder verzeichnet zu sein schienen ; denn es ist auch nicht ausgeblieben, dass man einige sehr eifrige Katholiken, durch missverständ liche bibliographische Angaben irregeführt, in die 1. Classe ge setzt hat, wo sie was schärfern Tadel verdient noch jetzt zu finden sind. Auch ein Theil der in der 2. und 3. Classe stehenden Büchertitel ist, wie sich nachweisen lässt, mechanisch aus Gesner, den Messkatalogen u. dgl. abgeschrieben ; das gilt aber bei diesen Classen nur von der Minderzah ). Seit dem Erscheinen des Index Clemens' VIII. im J. 1596 ist die 1. Classe im Römischen Index nicht weiter vermehrt worden ( anders ist es bei dem spanischen Index) und hat man sich im allgemeinen auf das Verbieten bestimmter einzelner Schriften beschränkt. Darum findet das eben über die Quellen des Index Gesagte auf die zweite Periode keine Anwendung. Da die Trienter Regeln einen integrirenden Theil des Römischen Index bilden , so wird auch über die in ihnen ent baltenen, im wesentlichen wenigstens in der Theorie noch jetzt in der katholischen Kirche zu Recht bestehenden allgemeinen Bestimmungen über das Bücherwesen und über die allmähliche Entstehung und theilweise spätere Modification dieser Bestim mungen eingehend zu handeln und nebenbei auch über die im 16. Jahrhundert darüber erlassenen staatlichen Verordnungen und über das Verfahren in protestantischen Kreisen zu handeln sein. Dass ich meine Darstellung nicht erst mit der Reformation oder der Erfindung der Buchdruckerkunst beginne, hat seinen 8 Bücherverbote der alten Kirche. guten Grund. Die mittelalterlichen Bücherverbote sind grössten theils auch dem Index einverleibt

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